Datenschutz für Jedermann – Fotos im Immobilieninserat: Was ist möglich?

Datenschutz für Jedermann

Die Suche nach einem neuen Zuhause beginnt heute fast immer online. Aussagekräftige Fotos von Innenräumen sind dabei das Herzstück jedes Exposés. Doch was für Makler und Vermieter ein wichtiges Marketinginstrument ist, kann für die (noch) in der Immobilie lebenden Bewohner schnell zu einem handfesten Datenschutzproblem werden. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. April 2026 hat verdeutlicht, dass das Recht zur Anfertigung und gewerblichen Verwertung von Innenraumfotos grundsätzlich beim Eigentümer liegt. Doch jenseits des Eigentumsrechts spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle, da Fotos bewohnter Räumlichkeiten weit mehr preisgeben können, als man auf den ersten Blick vermutet.

Wann Fotos von Räumen zu personenbezogenen Daten werden

Für Laien stellt sich oft die Frage, warum ein Foto eines Wohnzimmers überhaupt unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen sollte.… Weiterlesen

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