Datenschutz für Jedermann: Hier bitte keine Wahlwerbung einwerfen

Datenschutz für Jedermann

Wenn Wahlen vor der Tür stehen, füllen sich die Briefkästen der Bürgerinnen und Bürger nicht nur mit den offiziellen Wahlbenachrichtigungen, sondern oft auch mit persönlicher Wahlwerbung verschiedener politischer Parteien. Viele Menschen reagieren darauf überrascht oder sogar verärgert und stellen sich die Frage, wie die Parteien an ihre private Anschrift gelangt sind und ob hierbei nicht ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt. Tatsächlich ist die Rechtslage hier eindeutig: Die Zusendung von Wahlwerbung per Post ist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen vollkommen legal und stellt keinen Datenschutzverstoß dar. Während für kommerzielle Werbung durch private Unternehmen in der Regel eine vorherige Einwilligung der betroffenen Person notwendig ist, genießen politische Parteien in Deutschland eine besondere rechtliche Privilegierung.… Weiterlesen

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